Fahrschule Taylan
Fahren lernen mit Herz leicht gemacht!
Willkommen!
Freiheit beginnt mit dem Führerschein und bei uns bist du auf dem besten Weg dorthin! Willkommen bei der Fahrschule Taylan, wo Fahren lernen spaß macht und Sicherheit an erster Stelle steht.
1. Anmeldung
Der erste Schritt zum Führerschein beginnt mit der Anmeldung bei einer Fahrschule. Sobald Sie sich angemeldet haben, erhalten Sie Ihr Lernmaterial und können direkt mit dem Lernen loslegen. Für die Zulassung zur Prüfung müssen Sie bei der Führerscheinstelle einen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis stellen. Zudem benötigen Sie einen Erste-Hilfe-Kurs, einen Sehtest sowie Passbilder. Die Prüfung kann erst dann erfolgen, wenn alle erforderlichen Dokumente bei der Führerscheinstelle eingereicht und anschließend im unserem System erfasst wurden. Daher ist es sinnvoll, die Unterlagen so früh wie möglich einzureichen.
2. Theorie
Nach der Anmeldung startet der Theorieunterricht mit mindestens 14 Stunden. Diese decken Themen wie Verkehrsregeln, Verkehrszeichen, Verhalten im Straßenverkehr, Fahrphysik und umweltschonendes Fahren ab. Anschließend legen Sie eine theoretische Prüfung beim TÜV oder einer anderen zugelassenen Prüfungsstelle ab. Die Prüfung bestehen sie mit maximal 10 Fehlerpunkten. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über Ihre Fahrschule.
3. Praktisch
Nach Bestehen der theoretischen Prüfung beginnt die praktische Ausbildung. Hier absolvieren Sie sowohl Übungs- als auch Sonderfahrten. Die Anzahl der Übungsfahrten variiert je nach individuellem Fortschritt, daher gibt es keine festgelegte Stundenzahl. Für die Sonderfahrten sind hingegen 12 gesetzlich vorgeschriebene Stunden erforderlich: 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten.
4. Prüfung
Sobald sie prüfungsreif sind, meldet ihr Fahrlehrerin sie zur praktischen Prüfung bei der zuständigen Stelle an. Während der Prüfung müssen sie in Anwesenheit eines Prüfers verschiedene Fahrmanöver sicher und selbstständig ausführen. Bestehen sie die Prüfung, erhalten Sie Ihren Führerschein und dürfen offiziell fahren. Bei unter 18-Jährigen gilt die Fahrerlaubnis im Rahmen des Begleiteten Fahrens (BF17) nur in Anwesenheit einer eingetragenen Begleitperson.